Nachstehend Bedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Firma
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen Mainparkhaus Frankfurt und dem Kunden kommt mit der Reservierungsbestätigung zustande. In der Reservierungsbestätigung wird der Name des Kunden, die Ankunftszeit, Parkdauer und der vereinbarte Preis schriftlich bestätigt. Nimmt ein dritter die Buchung für den Kunden gegenüber Mainparkhaus Frankfurt vor, so haftet er gegenüber Mainparkhaus Frankfurt aus dem zugrundeliegenden Vertrag, sofern nicht di Vertragsberechtigung des Kunden bei der Buchungsanfrage vorgelegt hat.
3. Leistungen
a) Der Kunde ist verpflichtet Änderungen der Flugdaten seine Ankunfts-Uhrzeit am Parkplatz bzw. die Landezeit am Flughafen rechtzeitig telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen, um eine ordnungsmäßige Vertragserfüllung durch Mainpark Frankfurt zu gewährleisten bzw um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.
b) Der Flughafentransfer ist ein kostenloser Service vom Mainpark Frankfurt. Es besteht kein rechtswidriger Anspruch seitens des Kunden. Mainparkhaus Frankfurt bietet dem Kunden sowie etwaigen Mitreisenden einen unentgeltlichen Beförderungsdienst vom Parkplatz zum Flughafen Frankfurt am Main an. Die Beförderung zum Abflugterminal erfolgt in der Regel individuell ansonsten alle 25 Minuten und kann auch als Sammeltransport erfolgen, so dass Wartezeiten nicht ausgeschlossen sind. Empfohlen wird ein Einfahren mindestens 2,5 bis 3,0 Stunden vor der geplanten Abflugzeit. Der Kunde hat für pünktliches Erscheinen, auch seiner Mitreisenden, zu sorgen. Auffallende alkoholisierte und/oder randalierende Personen die die Ordnung Sicherheit des Betriebsablaufes gefährden werden aus Sicherheitsgründen nicht befördert.
5. Preise und Bezahlung
Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Reservierungsbestätigung geltende Preisliste, die jederzeit über die Homepage von Mainparkparkhaus Frankfurt eingesehen werden kann.Änderung der Preisliste ist vorbehalten. In der Reservierungsbestätigung wird durch Mainparkparkhaus Frankfurt unter Beachtung der vom Kunden gemachten An- und Abreisedaten auch der Gesamtpreis schriftlich bestätigt. Sofern Zusatztag sich als notwendig herausstellen, was die Parkdauer anbetrifft, wird für den Verlängerungstage pro Tag 20,00 EUR berechnet. mitgeteilte Parkgebühr ist bei Ankunft am Parkplatz vor dem Abflug an Mainparkhaus Frankfurt zu zahlen, wobei dies mit E.C Karte oder in bar erfolgen kann. Bei Buchungen über Vermittlerportale wird die Zahlung extern abgewickelt. Die hier mitgeteilten Geldbeträge schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Zusatzkosten: Die verlängerten Zusatztage kosten pro Tag 20,00 €. Bei Verspätungen nach 00:00 Uhr wird ein Verspätungszuschlag von 20,00 € erhoben. Sperrgepäck wie Fahrradkoffer,Golfgepäck, Tauchgepäck kostet extra und wird einmalig mit 25,00 € berechnet und muss unbedingt vor Reisebeginn per Mail angemeldet werden.Surfgepäck,Skigepäck, Boot, Fahrradkoffer transportieren wir generell NICHT. In diesen Fall bitte vorher zum Flughafen dort alles ausladen und dann zum Parkhaus anfahren. Shuttle-Service Zusammen mit der Miete eines Stellplatzes auf dem Betriebsgelände der Mainparkhaus Frankfurt stellt für den Kunden(Fahrer) sowie für maximal 3 Begleitpersonen pro Fahrzeug ohne Aufpreis einen Shuttle-Service vom Betriebsgelände zum Flughafen Frankfurt am Main und zurück zur Verfügung. Ab der 4. Person berechnen einen Aufpreis von 25,00 € für pro Person.
3.2 Das Gepäck des Kunden sowie seiner Begleitpersonen wird pro Person bis zu Menge und Gewicht ein Koffer 20 kg. und ein Handgepäck 55x40x20 cm, kostenlos befördert. Mainparkhaus Frankfurt ist zur Beförderung von Übergepäck nur nach gesonderter Vereinbarung verpflichtet.
3.3 In der Regel erfolgt der Shuttle-Service individuell im Hinblick auf die Abflug- und Landezeiten des Kunden. Mainparkhaus behält sich jedoch Sammelbeförderungen vor, auch wenn hierdurch für den Kunden im Einzelfall zumutbare (bis zu 30Minuten) Verzögerungen eintreten.
3.4 Die Beförderung zum Flughafen Frankfurt am Main erfolgt in der Regel bis unmittelbar vor die Halle des Terminals, für den Flug des Kunden befindet.
3.5 Die Abflug- und Landezeiten sind von dem Kunden in der Reservierungsanfrage anzugeben. Mainparkhaus haftet nach Maßgabe der Regelungen in nachfolgender Ziffer VII. nur für eine verspätete Ankunft am Flughafen Frankfurt,wenn die Angaben des Kunden korrekt sind, der Kunde mindestens 30 Minuten vor der von der jeweiligen Fluggesellschaft angegebenen Beginn der Check-In- Zeit bei Mainparkhaus Frankfurt den Shuttle-Service antritt und aufgrund eines Verschuldens der Mainparkhaus Frankfurt seinen Flug nicht mehr erreicht. Eine Haftung für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder für verkehrsbedingte, nicht von Mainparkhaus Frankfurt verschuldete Verzögerungen ist ausgeschlossen.
3.6 Der Rücktransport vom Flughafen Frankfurt am Main zum Betriebsgelände der Mainparkhaus Frankfurt erfolgt in der Regel zeitnah. Der Kunde hat Mainparkhaus Frankfurt nach seiner Landung und Abholung des Gepäcks telefonisch zu benachrichtigen. Mainparkhaus Frankfurt wird daraufhin umgehend ein Fahrzeug zur Abholung schicken.
6. Rücktritt
Mainparkhaus Frankfurt räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Eine Stornierung ist kostenfrei, wenn sie spätestens bis zu 24 Stunden vor Reiseantritt schriftlich erfolgt. Bei einer späteren Stornierung, ist Mainparkhaus Frankfurt berechtigt, eine Pauschale in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages zu erheben. Ein beiderseitiger Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Dieser liegt vor bei höherer Gewalt, erheblicher Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer der Vertragsparteien, sowie bei berechtigter Besorgnis seitens Mainparkhaus Frankfurt, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde die Betriebssicherheit oder das Ansehen des Unternehmens gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
7. Haftung
Das Abstellen des Fahrzeuges erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden. Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige dritter am abgestellten Fahrzeug verursacht werden, führen nicht zu einer Haftung von Mainparkhaus Frankfurt gegenüber dem Kunden. MainparkhausFrankfurt haftet auch nicht für Brandschaden am abgestellten Fahrzeugs. Mainpark Frankfurt hat eine Parkplatzversicherung für Parkgelände abgeschlossen. Versichert ist dort diese gesetzliche Haftpflicht von Mainparkhaus Frankfurt aus Besitz und Vermietung von Einstellplätzen für KFZ auf dem Betriebsgrundstück. Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht wegen Beschädigung, Vernichtung, Abhandenkommens oder unbefugten Gebrauch von eingestellten KFZ und deren Zubehör vom Kunden (ausgenommen Inhalt und Ladung). Die Höchstersatzleistung beträgt innerhalb der Versicherungssumme für Sachschäden je Versicherungsfall 12.500,00 EUR (in Worten: zwölftausendfünfhundert Euro) begrenzt auf 125,000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. Für jeden Schaden hat Mainparkhaus Frankfurt zumindest 100,00 Euro, höchstens 200.00 Euro als Selbstbeteiligung zu tragen, Sofern aufgrund dieser Betriebshaftpflichtversicherung einen Zahlungspflicht der Versicherungsgesellschaft gegenüber dem Kunden besteht, kann diese Leistung vom Kunden in Anspruch genommen werden. Sollte ein Anspruch gegenüber der Versicherung der Betriebshaftpflichtversicherung von Mainparkhaus Frankfurt darüber hinausgehend Ansprüche sind nicht gegeben, insofern verbleibt es bei dem hier geregelten Haftungsausschuss. Der Kunde ist im Übrigen verpflichtet gegenüber Mainparkhaus Frankfurt vor Verlassen der Betriebsgelände oder bei erfolgter Rückkehr etwaige Schaden gegenüber Mainparkhaus Frankfurt anzuzeigen.
8. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem gesamten Betriebsgelände darf nur im Schritttempo gefahren werden. Es ist dem Kunden untersagt, auf dem Betriebsgelände der Mainparkhaus Frankfurt ohne ausdrückliche Zustimmung Mainparkhaus Frankfurt, Reparaturen an Fahrzeugen vorzunehmen, Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen, Müll zu entsorgen, Sachen jeglicher Art (insbesondere Betriebsstoffe, feuergefährliche Gegenstände, leere Betriebsstoffbehälter, Reifen, Fahrrädern usw.) zu lagern, Motoren auszuprobieren oder laufenzulassen sowie Fahrzeuge mit undichtem Tank oder Motor abzustellen. Verunreinigungen, die durch den Kunden oder seine Begleiter verursacht werden, sind unverzüglich und ordnungsgemäß von dem Kunden zu beseitigen. Unterlässt er dies, Mainparkhaus Frankfurt berechtigt, die Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen. Bei Verunreinigungen des Bodens oder des Grundwassers hat die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden zu erfolgen; in diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme. Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände der Mainparkhaus Frankfurt zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und Abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Shuttle ist nicht gestattet. Mainparkhaus Frankfurt ist berechtigt, das Abstellen des Fahrzeugs auf dem Betriebsgelände von Mainparkhaus Frankfurt Falle drohender Gefahr zu verweigern, und Fahrzeuge im Falle dringender Gefahr von dem Betriebsgelände zu entfernen. Der Kunde versichert, dass der Fahrer des Fahrzeugs im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz bis zum Verlassen der Betriebsgelände der Mainparkhaus Frankfurt besitzt. Auf Verlangen der Mainparkhaus Frankfurt, deren Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen sind Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. Besteht der begründete Verdacht unzureichenden Versicherungsschutzes, ist Mainparkhaus Frankfurt berechtigt, die Vorlage eines geeigneten Nachweises über den Versicherungsschutz zu verlangen. Werden die vorbezeichneten Dokumente insgesamt oder teilweise nicht vorgelegt, ist Mainparkhaus Frankfurt berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen; in diesen Fällen hat der Kunden keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung.
9. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rüsselsheim
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Rüsselsheim. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt Rüsselsheim als Gerichtsstand. Mainparkhaus Frankfurt ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Gastes anhängig zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder unrichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.